Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen
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Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen
Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU unterstützen
Gemäß der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält das Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU unterstützen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier als PDF.